Brandschutzbeauftragter für Salzburg und Tirol
Fischer Haus- & Sicherheitstechnik aus Tulfes
Jeder Arbeitgeber hat Personen zu bestellen, die für die Brandbekämpfung und Evakuierung der Arbeitnehmer zuständig sind. Auch die Behörde hat die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten und erforderlichenfalls einer Ersatzperson vorzuschreiben, wenn dies aufgrund besonderer Verhältnisse für einen wirksamen Schutz der Arbeitnehmer notwendig ist.

Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten
Der Vorteil eines externen Brandschutzbeauftragten ist die nicht vorhandene Betriebsblindheit. Sie und Ihre Mitarbeiter kennen Ihr Unternehmen und das Gebäude in- und auswendig. Somit übersehen Sie vielleicht den einen oder anderen Veränderungsbedarf.
Hier stehe ich Ihnen als Brandschutzbeauftragter mit mehr als 10-jähriger Erfahrung gerne zur Verfügung.