Fischer aus Tulfes für die Aufzugsbetreuung in Tirol und Salzburg
Sie benötigen einen Aufzugswart? Kein Problem - wir haben die perfekte Lösung für Sie.
Aufzugswärter inkl. Notbefreiungen 365 Tage im Jahr
Notbefreiungen nur an Sonn- und Feiertagen zur Unterstützung des vorhandenen Aufzugswärters z.B. von Freitag 12 Uhr bis Montag 6 Uhr und an Feiertagen.
Der Aufzugsbetreiber bzw. Besitzer trägt die Haftung für die Aufzugsanlage und hat die gesetzliche Verpflichtung, einen Aufzugswärter zu bestimmen. Dieser muss Notbefreiungen binnen 30 Min. gewährleisten können.